Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen – gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-6022543%2Fbescheinigung-zur-umsatzsteuerbefreiung-fuer-leistungen-berufsbildender-einrichtungen-gewerbliche-berufe-gesundheits-heil-und-sozialberufe&cHash=b49ddd69a61e30e51f93824bca9777c5
Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzuleg
Gewerbliche Berufe: Referat 22 Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe: Referat 23 Der steuerlich
