Ich habe Einkünfte aus einer selbstständigen und aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit. Werden die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten für mein Elterngeld berücksichtigt? | Familienportal des Bundes https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-einkuenfte-aus-einer-selbststaendigen-und-aus-einer-nicht-selbststaendigen-taetigkeit-werden-die-einkuenfte-aus-beiden-taetigkeiten-fuer-mein-elterngeld-beruecksichtigt--124600
Elterngeld für Selbstständige: Bei der Berechnung werden Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit vor der Geburt berücksichtigt.
Wie werden die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben bei Mischeinkünften ermittelt