Steckbrief und Zeitplan – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/23298/23342/32355.html
Beginn der Erschließungsarbeiten
und Wohnen Baugebiete in den Ortsteilen Baugebiet „Obere Kreuzäcker“ in Bühl Steckbrief
Beginn der Erschließungsarbeiten
und Wohnen Baugebiete in den Ortsteilen Baugebiet „Obere Kreuzäcker“ in Bühl Steckbrief
Beteiligungsverfahren – Universitätsstadt Tübingen
Wohnen Baugebiete in den Ortsteilen Baugebiet „Hinter den Gärten“ in Weilheim Steckbrief
Universitätsstadt Tübingen
Umweltfachbeitrag zum FNP Tübingen – Alternativenprüfung Saiben/Lange Wiesen 6: Steckbrief
Universitätsstadt Tübingen
Umweltfachbeitrag zum FNP Tübingen – Alternativenprüfung Saiben/Lange Wiesen 6: Steckbrief
Universitätsstadt Tübingen
Umweltfachbeitrag zum FNP Tübingen – Alternativenprüfung Saiben/Lange Wiesen 6: Steckbrief
Universitätsstadt Tübingen
Umweltfachbeitrag zum FNP Tübingen – Alternativenprüfung Saiben/Lange Wiesen 6: Steckbrief
Am westlichen Ortsrand von Bühl entsteht das Wohngebiet „Obere Kreuzäcker“. Die Universitätsstadt Tübingen hat alle Flächen erworben. Auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs wurde Planungsrecht geschaffen. Eine Bewerbung auf die Bauplätze ist nicht mehr möglich, da alle bereits vergeben sind und bis Ende des Jahres verkauft werden.
Steckbrief und Zeitplan Zuständigkeit und Kontakt Karriere team-tübingen.de Online-Bürgerdienste
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Am westlichen Ortsrand von Bühl entsteht das Wohngebiet „Obere Kreuzäcker“. Die Universitätsstadt Tübingen hat alle Flächen erworben. Auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs wurde Planungsrecht geschaffen. Eine Bewerbung auf die Bauplätze ist nicht mehr möglich, da alle bereits vergeben sind und bis Ende des Jahres verkauft werden.
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Im Zuge der Tübinger Baulandentwicklung wird im Bereich „Hinter den Gärten“ in Tübingen-Weilheim in einer südlichen Fortsetzung des Gebiets „Öläcker“ ein Baugebiet entwickelt. Zunächst wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet und beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für den im April 2024 beschlossenen Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans.
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