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BMJV – Gesetzgebung – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Siebtes_AendG_BZRG.html

Durch den vorliegenden Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erhöht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Neuregelung der Abführung der dem Bund zustehenden Gebührenanteile von den Kommunen an die Bundeskasse.
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BMJV – Gesetzgebung – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Siebtes_AendG_BZRG.html?nn=18816

Durch den vorliegenden Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erhöht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Neuregelung der Abführung der dem Bund zustehenden Gebührenanteile von den Kommunen an die Bundeskasse.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Internat_Rechtshilfe_Freiheitsentzug_Bewaehrungsmassnahmen.html?nn=18816

Die Rahmenbeschlüsse sollen durch Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umgesetzt werden. Zudem sollen aus diesem Anlass weitere Änderungen im Recht der Vollstreckungshilfe vorgenommen werden. Insbesondere soll die Grundlage dafür geschaffen werden, damit die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung bestimmter weiterer freiheitsentziehender Sanktionen übernehmen kann.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Internat_Rechtshilfe_Freiheitsentzug_Bewaehrungsmassnahmen.html

Die Rahmenbeschlüsse sollen durch Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umgesetzt werden. Zudem sollen aus diesem Anlass weitere Änderungen im Recht der Vollstreckungshilfe vorgenommen werden. Insbesondere soll die Grundlage dafür geschaffen werden, damit die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung bestimmter weiterer freiheitsentziehender Sanktionen übernehmen kann.
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