BMJV – Gesetzgebung – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG) https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Siebtes_AendG_BZRG.html
Durch den vorliegenden Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erhöht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Neuregelung der Abführung der dem Bund zustehenden Gebührenanteile von den Kommunen an die Bundeskasse.
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