Dein Suchergebnis zum Thema: Soziale Medien

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Erweiterung_Medienoeffentlichkeit_Gerichtsverfahren.html?nn=18816

Entwicklung der Rechtsprechung und die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten in den Medien – Sämtliche Medien beziehen die Internet-Berichterstattung und neue Kommunikationsformen
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Erweiterung_Medienoeffentlichkeit_Gerichtsverfahren.html

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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_ECRIS-TCN.html

Der Entwurf enthält die Durchführungsbestimmungen, um die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2019/816 vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen. Die Verordnung (EU) 2019/816, die am 11. Juni 2019 in Kraft getreten und in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden ist, dient der Verbesserung des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems „European Criminal Record Information System“ („ECRIS“). Damit soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, neben einer solchen auch eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen sowie Staatenlose oder Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist, vereinfacht werden.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_ECRIS-TCN.html?nn=18816

Der Entwurf enthält die Durchführungsbestimmungen, um die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2019/816 vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen. Die Verordnung (EU) 2019/816, die am 11. Juni 2019 in Kraft getreten und in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden ist, dient der Verbesserung des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems „European Criminal Record Information System“ („ECRIS“). Damit soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, neben einer solchen auch eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen sowie Staatenlose oder Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist, vereinfacht werden.
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