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BMJV – Zitate – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html?nn=110584

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html?nn=110568

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Digitalisierungsvorhaben der Länder – E-Justice Rat: Strategie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_KI_Strategie.html?nn=178636

Mit der flächendeckenden Einführung der eAkte macht die Justiz einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Zu den nächsten Schritten wird auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zählen. KI hat das Potential, den Zugang zu den Gerichten zu erleichtern, die Justiz bei der Erledigung von Verfahren effektiv zu unterstützen, Geschäftsprozesse zu optimieren und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Die verabschiedete KI-Strategie bildet den Kompass für die Einführung maßgeschneiderter Lösungen in der Justiz.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Bericht über die Evaluierung der weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Evaluation_RSB-Reform.html?nn=110568

Bericht des Bundesministeriums der Justiz gemäß Artikel 107a EGInsO zu der Frage, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der Bericht geht auch auf etwaige Hindernisse ein, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen. Der Bericht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Bericht über die Evaluierung der weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Evaluation_RSB-Reform.html

Bericht des Bundesministeriums der Justiz gemäß Artikel 107a EGInsO zu der Frage, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der Bericht geht auch auf etwaige Hindernisse ein, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen. Der Bericht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Abschlussbericht der Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Hauptverhandlung_Anlagenband.html

Der Expertinnen- und Expertengruppe gehören Vertreterinnen und Vertretern aus der Justizpraxis der Länder, des Bundesgerichtshofs, des Generalbundesanwalts sowie der Richter- und Anwaltsverbände (Deutscher Richterbund e.V., Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein e.V. und Neue Richtervereinigung e.V.).an. Dadurch soll erreicht werden, dass alle Perspektiven im Strafverfahren berücksichtigt und eine Fokussierung auf die praxisrelevanten Fragestellungen gewährleistet werden.
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BMJV – Homepage – Entwurf Formulierungshilfe – Änderungsantrag 8 der Bundestagsfraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/220825_Unterbrechung_HV.html

Entwurf Formulierungshilfe – Änderungsantrag 8 der Bundestagsfraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
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