Winterdienst in Tübingen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/15750/18612.html
Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn– und feiertags bis 9 Uhr geräumt
Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn– und feiertags bis 9 Uhr geräumt
Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn– und feiertags bis 9 Uhr geräumt
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen für den winterlichen Einsatz mit 18 Fahrzeugen bereit.
Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn– und feiertags bis 9 Uhr geräumt
Die städtischen Ämter und Einrichtungen sind von Dienstag, 24. Dezember 2019, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2020, geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar, gelten wieder die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten. Folgende Ämter und Einrichtungen haben abweichende Regelungen (siehe www.tuebingen.de/feiertagsregelung):
Januar fahren die Busse nach dem Sonn– und Feiertagsfahrplan. Am 27. und 30.
beantragen Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung für Außenbewirtschaftung beantragen Sonn