Saisonstart für den Winterdienst https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_089.php
Winterdienst-Anliegersatzung verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn
Winterdienst-Anliegersatzung verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn
Sie sind verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn– und feiertags bis
Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn
Danach sind sie gehalten, montags bis sonnabends von 7 bis 20 Uhr und sonn– und feiertags
Sie sind verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn– und feiertags bis
Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten, Ausnahmebewilligungen zum Sonn
An Sonn– und Feiertagen ist die Benutzung untersagt.
Danach sind Anlieger gehalten, werktags bis 8 Uhr und sonn– und feiertags bis 9 Uhr
Sonntagsfahrverbot: Das an Sonn– und Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr für das gesamte
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn