Neue Befahrensverordnung – Schutzstation Wattenmeer https://www.schutzstation-wattenmeer.de/aktuelles/news-beitrag/neue-befahrensverordnung/
Viel Raum für Nutzungen
© Rainer Schulz Auch Segeln ist als traditionelle Sportart im Wattenmeer geregelt
Viel Raum für Nutzungen
© Rainer Schulz Auch Segeln ist als traditionelle Sportart im Wattenmeer geregelt
Um Verschmutzung und Störung der Natur zu verhindern, gibt es einige Richtlinien an die sich Besucher im Nationalpark und an der Nordsee halten sollen.
Wenn Sie dann auch noch auf gekennzeichneten Wegen bleiben und beim Segeln nur die
offener See anzutreffen, wo sie elegant und nahezu ohne Flügelschläge weite Strecken segeln
Um die Kleinwale des Nationalparks vor Störungen zu schützen, steht ein Gebiet vor der nordfriesischen Küste unter Naturschutz.
Erlaubt bleiben: Baden, Surfen, Segeln, Tauchen, Boote (bis 12 Knoten), Küstenfischerei
Delegation aus Holland landet auf dem Weg zur Wattenmeerkonferenz auf Sylt
"Stortemelk" soll die Gruppe von Wattschützern von Den Helder bis nach Esbjerg segeln
Erstes Waljunges im Jubiläumsjahr des Walschutzgebiets vor Sylt gesichtet
Quadratkilometer Einziges Walschutzgebiet in der Nordsee Erlaubt: Baden, Surfen, Segeln
Die Befahrensverordnung regelt die Vorgaben des Nationalparkgesetzes für die Berufs- und Sportschifffahrt sowie für Sportarten wie das Kitesurfen.
© Rainer Schulz Auch Segeln ist als traditionelle Sportart im Wattenmeer geregelt
liegt daran, daß die normalen touristischen Aktivitäten, wie Baden, Schwimmen, Segeln