Regulierung unter REACH- & CLP-VO und Stockholmer Übereinkommen | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/regulierung-unter-reach-clp-vo-stockholmer
Einige marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften werden durch die europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien oder die Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) reguliert.
Beschränkung: Das UBA hat in Zusammenarbeit mit Schweden eine EU-weite Beschränkung