Im Jahr 2010 wurde von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ein neues Konzept für die Umweltrisikoabschätzung genetisch veränderter Organismen (GVO) eingeführt, das Konzept der „Limits of Concern“ (LoC). Ziel dieses Konzeptes ist es, Schwellenwerte und Kriterien für die Akzeptanz von negativen Effekten bzw. Risiken eines spezifischen GVO in der Risikoabschätzung festzulegen. Eine weitere Neuerung ist die not-wendige Berücksichtigung von EU-weiten Schutzzielen bei der Bewertung von Umweltrisiken von GVO. Ziel der beiden Neuerungen ist es, das Vertrauen in die Schlussfolgerungen zu den möglichen Risiken von GVO zu verbessern. Seit der Einführung des Konzeptes im Jahr 2010 wurden von der EFSA weitere Leitliniendokumente zur Verbesse-rung der Umweltrisikoabschätzung veröffentlicht, im speziellen zur Einbindung von Schutzzielen, geschützten Arten sowie Ökosystemdienstleistungen in die Risikobewertung von GVO.
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