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2. Aufbau von Rechtsakten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2-structure-legal-act&lang1=fi

Rechtsakte sind streng gegliedert, und je nach Komplexität des Textes können Gliederungsteile wie Teil, Titel, Kapitel oder Abschnitt in der Präambel, im verfügenden Teil und in den Anhängen verwendet werden.
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5.4.4. Sonstige Disclaimer – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.4-other-disclaimers&lang1=de

Dem Schutzvermerk können weitere rechtliche Hinweise hinzugefügt werden, um die Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Informationen, den Inhalt des Dokuments oder die geäußerten Meinungen abzulehnen.
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Anhang A9 – Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen: mehrsprachige Liste – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=annex-a9-institutions-bodies-services-organisations

Das Verzeichnis enthält eine mehrsprachige Liste der Namen aller Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union in den 24 EU-Amtssprachen.
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3.1. Verweise auf das Amtsblatt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.1-references-to-the-official-journal&lang1=fi

Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet: Langform, Kurzform oder die abgekürzte Form. Mit der Einführung der einzelnen Veröffentlichung pro Rechtsakt erhalten die Verweise auf Dokumente in der Reihe L und der Reihe C den European Legislation Identifier (ELI).
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