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4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.5-identifier-assigned-by-court-of-justice

Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
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5.2. Haupttitelseite – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.2-title-page

Die Haupttitelseite enthält den Namen des Herausgebers, den Titel des Werks, die Nummer der Ausgabe und/oder das Erscheinungsjahr, den Sitz des Herausgebers, den Namen des Autors und ggf. die Nummer des Bandes oder den Titel der Sammlung.
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5.9. Verweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9-references&lang1=de

Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen.
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9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics&lang1=de

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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3.5.1. Gegliederte Aufzählungen – Darstellung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.5.1-listed-points-presentation&lang1=fi

Der Aufzählung von Rechtsakten steht üblicherweise ein Einleitungssatz voran, und die zu verwendende Nummerierung und Zeichensetzung hängen von der Ebene ab.
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