Dein Suchergebnis zum Thema: Schrift

5.3.2. Information betreffend das Druckerzeugnis – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Alle Druckerzeugnisse müssen grundsätzlich den Namen des Druckers und das Land des Drucks, das/die zutreffende(n) Umweltzeichen und gegebenenfalls Angaben zum verwendeten Papier enthalten.
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7.1.1. Zu verwendende Länderbezeichnungen und Kürzel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Abkürzungen für Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder sind hauptsächlich die ISO-Codes, und die zu verwendende Bezeichnung (Lang- oder Kurzform) hängt vom jeweiligen Kontext ab.
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4.3.1. Monografien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Nach Maßgabe der Norm ISO 2108:2020 (ISBN) handelt es sich bei Monografien um nicht periodisch erscheinende, in sich abgeschlossene ein- bzw. (zeitgleich oder aufeinanderfolgend publizierte) mehrbändige Veröffentlichungen, die in allen erdenklichen Produktformen erscheinen können.
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3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
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5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
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3.2.2. Anführungen anderer Rechtsakte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Verweis auf einen anderen Rechtsakt variiert, je nachdem, ob er in einem Titel, in Bezugsvermerken oder in Erwägungsgründen, Artikeln und Anhängen angeführt wird.
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1.3.1. Einordnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die in der Reihe C veröffentlichten Dokumente sind in fünf Rubriken unterteilt: Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen (C I), Mitteilungen (C II), Vorbereitende Rechtsakte (C III), Informationen (C IV) und Bekanntmachungen (C V).
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