3.7. Internationale Übereinkünfte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.7-international-agreements&lang1=de
Bei der Veröffentlichung einer internationalen Übereinkunft kann diese mit einem Rechtsakt des Sekundärrechts (Beschluss oder Verordnung) verbunden sein, der in der Regel den Abschluss zum Gegenstand hat.
für Währungsbezeichnungen Schreibregeln für Währungsbezeichnungen Schrift