Dein Suchergebnis zum Thema: Schrift

4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.5-identifier-assigned-by-court-of-justice&lang1=fi

Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
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5.9. Verweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9-references&lang1=fi

Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen.
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5.9.2. Verweise auf die Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.2-references-to-the-treaties&lang1=fi

Bei Verweisen auf Artikel der Verträge ist der historischen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere, was die Neunummerierung des EU-Vertrags anbelangt.
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Teil II Allgemeine Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-two-general-publications&lang1=fi

Allgemeine Veröffentlichungen verwenden spezifische Kennungen und redaktionelle Angaben wie Urheberrechtshinweise und befolgen Normen für Hervorhebungen, Verweise, Zitate usw.
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9.5.5. Euratom-Agenturen und -Einrichtungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Euratom-Agenturen und -Einrichtungen sollen die Aufgaben wahrnehmen, mit denen sie durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) betraut werden.
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