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Teil III Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
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5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
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6.1. Überprüfung des Manuskripts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.
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5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
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4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
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3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
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