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GDWS – Homepage – Bewährte deutsch-niederländische Zusammenarbeit wird erweitert – Westeremskommission gegründet!

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2018/20181127_Westeremskommission.html

Am 1. Juli dieses Jahres ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeeres zwischen 3 und 12 Seemeilen in Kraft getreten. Wie der bereits 1960 geschlossene Ems-Dollart-Vertrag, ist auch der Ems-Küstenmeer-Vertrag kein Grenzvertrag. Der Vertrag regelt, welches Land für die einzelnen Aktivitäten zuständig ist. Anhand einer Linie bestimmt er weiterhin, wie die Zuständigkeiten z.B. bezüglich der Anlagen für erneuerbare Energien sowie Kabel und Rohrleitungen im Gebiet zukünftig verteilt werden.
Die Westeremskommission wird angesichts der Tatsache, dass immer mehr und größere Schiffe

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