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Ermäßigung des Elternbeitrages für Schulkinder mit Hauptwohnsitz in Wien in einem städtischen Hort – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/foerderung/elternbeitrag.html

Wenn Sie Ihr Kind in einem städtischen Hort betreuen lassen und Ihr Gesamt-Netto-Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Vermietung und bzw. oder Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen Unterhalt nach Scheidung