Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Geburtsnamen-oder-vorher-gefuehrten-Namen-wiederannehmen/
Scheidungsurteil oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung