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Außerehelich schwanger: Kein Grund für Härtefall-Scheidung – Kruschel

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Eine schnelles Ehe-Aus lässt sich nicht immer erzwingen. So kann eine außereheliche Schwangerschaft einer Frau ein Härtefall für ihn sein – aber nicht für die Frau, die kürzeren Prozess machen wollte.
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