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Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7) | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/uber-uns/politische-arbeit/vernehmlassungsantworten/anderung-zgb-kindesunterhalt

Kinderschutz Schweiz begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, den Anspruch auf eine Rechtsgleichheit der Kinder, unabhängig vom Zivilstand der Eltern, sicher stellen zu wollen – beurteilt das Resultat aber nicht nur positiv.
, nämlich wer den Fehlbetrag an den Kinderunterhalt finanziert, wenn nach einer Scheidung

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