Geburt; Anzeige | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/geburt-anzeige-286/
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Urkunde¹ mit Scheidungsvermerk (Bei einer Scheidung