DJI – Wenn unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/867-wenn-unterhaltspflichtige-elternteile-nicht-zahlen.html?no_cache=1&print=1&cHash=8a9c12371ef218bdb32d51da8d8ebabc
Manche getrenntlebenden Elternteile kommen Ihrer Unterhaltspflicht nicht oder zumindest nicht vollständig nach. Wie viele Kinder davon betroffen sind und was die Gründe für den Zahlungsausfall sind, haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) anhand von Daten der DJI-Alleinerziehendenstudie aus dem Jahr 2016 untersucht. Für die Studie wurden mehr als 1.000 alleinerziehende Mütter und knapp 100 alleinerziehende Väter mit einem Kind unter 15 Jahren befragt. Die Analysen zeigen: Von den Kindern, für die laut Auskunft der befragten Alleinerziehenden Unterhaltszahlungen vereinbart oder festgelegt wurden (81 Prozent), erhalten mehr als ein Drittel (37 Prozent) keinen oder nur unvollständigen Unterhalt vom anderen Elternteil. Bei ungefähr der Hälfte von diesen kommt gar kein Unterhalt an. Insgesamt erhält nur knapp jedes vierte Kind, das in einer Alleinerziehendenfamilie lebt, Unterhalt vom anderen Elternteil, dessen Höhe dem Mindestunterhalt gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle entspricht. Diese zeigt auf, wie viel Unterhalt je nach Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und nach Alter des Kindes gezahlt werden sollte.
Erziehung und Sozialisation, Jahrg. 40, H. 1, S. 19-38[1]Schwerpunktheft „Trennung und Scheidung