Dein Suchergebnis zum Thema: Scheidung

BMJV – Wege zum Recht – Schiedsgerichtsbarkeit

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_schiedsgerichtsbarkeit.html?nn=17484

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
Gemeinschaft Elternunterhalt Unterhalt nach Trennung Unterhalt nach Scheidung

BMJV – Wege zum Recht – Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und -anwälte

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_anwaelte.html?nn=17484

Das Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und -anwälte wird in Deutschland durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Es definiert unter anderem, welche Rechte und Pflichten die Rechtsanwältinnen und -anwälte gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten haben.
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BMJV – Wege zum Recht – Schiedsgerichtsbarkeit

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_schiedsgerichtsbarkeit.html

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
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BMJV – Wege zum Recht – Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und -anwälte

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_anwaelte.html

Das Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und -anwälte wird in Deutschland durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Es definiert unter anderem, welche Rechte und Pflichten die Rechtsanwältinnen und -anwälte gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten haben.
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BMJV – Wege zum Recht – Berufsrecht der Notarinnen und Notare

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_berufsrecht.html?nn=17484

Notarinnen und Notare nehmen eine wichtige Funktion im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ein. Sie sind zuständig für Beurkundungen und garantieren so eine rechtssichere Gestaltung und verlässliche Dokumentation von Rechtsgeschäften insbesondere im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht.
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