BMJV – Wege zum Recht – Schiedsgerichtsbarkeit https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/_docs/Teaser_schiedsgerichtsbarkeit.html?nn=17484
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung. In einem Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts.
Gemeinschaft Elternunterhalt Unterhalt nach Trennung Unterhalt nach Scheidung