Dein Suchergebnis zum Thema: Scheidung

BMJV – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion

https://www.bmjv.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/_functions/teaser_3_rechtspruefung.html

Das BMJV ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.
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BMJV – Frühe Beteiligung und Evaluierung – Frühe Beteiligung und Evaluierung

https://www.bmjv.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/_functions/teaser_5_beteiligung_evaluierung.html

Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebung eingebunden werden. Durch die Evaluierung von Regelungsvorhaben soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt wirken oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten entstehen.
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BMJV – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion

https://www.bmjv.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/_functions/teaser_3_rechtspruefung.html?nn=18786

Das BMJV ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.
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BMJV – Kaufen, Reisen, Wohnen – Wichtige Regelungen und Rechte für Mieterinnen und Mieter

https://www.bmjv.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/_doc/Teaser_Mieten.html?nn=17736

Das bundesweit geltende Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein soziales Mietrecht und verfolgt das Ziel, zwischen den Interessen der Mieterinnen und Mieter einerseits und den Interessen der Vermieterinnen und Vermieter andererseits ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.
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