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Meldepflichtige Krankheiten nach §34 des Infektionsschutzgesetzes: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach
Meldepflichtige Krankheiten nach §34 des Infektionsschutzgesetzes: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach
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Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bad Wimpfen Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.06.2025 folgende
Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare
Raters (A 1935), H. (1947), Die Erkrankungen an Diphterie, Scharlach, Typhus, Paratyphus, Ruhr und Tuberkulose
Die folgenden Publikationen sind im Kontext der Abteilung Applied Artifiicial Intelligence entstanden:
Scharlach, L. Selzer, Y. Wu, A. Anagnostopoulou, und D.
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird unter anderem, ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.
Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (IfSG). Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit.
Merkblatt_Pertussis.pdf      2023_Merkblatt_Rotavirus.pdf      2023_Merkblatt_Scabies.pdf      2023_Merkblatt_Scharlach