Erstattung von Fahrkosten | AOK https://www.aok.de/pk/leistungen/medizinische-behandlung/fahrkosten/
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, übernimmt die AOK die Fahrkosten. Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören beispielsweise ein sachgerechter Umgang mit laufenden Infusionen oder Sauerstoff-Inhalatoren