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BMEL – Pressemitteilungen – Höherer THC-Grenzwert für Nutzhanf

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/018-nutzhanf.html

Das Bundeskabinett hat heute eine Erhöhung des betäubungsmittelrechtlich erlaubten Grenzwertes von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nutzhanf beschlossen. Mit der Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen wie etwa landwirtschaftliche Betriebe können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllen. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.
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