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Abfallentsorgung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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AbfÀlle sind im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes alle beweglichen Sachen, derer sich íhr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. AbfÀlle sind einer ordnungsgemÀßen Verwertung bzw., sollte das nicht möglich sein, einer ordnungsgemÀßen Beseitigung zuzufÃŒhren. (Quelle: Landkreis Oder-Spree) Leider gibt es immer noch Menschen, die aus unterschiedlichsten GrÃŒnden Ihren Abfall verbrennen, nicht in der Lage sind ordnungsgemÀß Abfall zu trennen oder ihren Abfall irgendwo ablagern.  Sollte Sie Zeuge eines solchen Verhaltens werden, können Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde oder die Polizei wenden. Diese Form der illegalen Entsorgung belastet die Umwelt, fÃŒhrt zu vermeidbaren Kosten fÃŒr die Allgemeinheit und wird deshalb in keiner Weise durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf tollerriert.
GartenabfÀlle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen

VermittlungsgeschÀfte (Handeln und Makeln) Genehmigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Vermittlungsgesch%C3%A4fte-Handeln-und-Makeln-Genehmigung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.594.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wer AbfÀlle Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln möchte braucht entweder eine Erlaubnis oder im Fall von nicht gefÀhrlichen AbfÀllen muss er dies anzeigen.
freigegeben durch: Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM