BMEL – Einfuhreinrichtungen https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/einfuhreinrichtungen/einfuhreinrichtungen_node.html
Einfuhreinrichtungen
:Tierhandel und Transport) Zuchtmaterial umfasst Samen
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Einfuhreinrichtungen
:Tierhandel und Transport) Zuchtmaterial umfasst Samen
Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.
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Nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 erstellt jeder Mitgliedstaat eine aktuelle Liste seiner Gebiete oder Zonen mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 36 Absätze 1 und 3 und seiner Kompartimente mit dem Status „seuchenfrei“ gemäß Artikel 37 Absätze 1 und 2 der genannten Verordnung.
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Tierkennzeichnung
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Die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (Pharmstoff-VO) enthält Anwendungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Stoffe, beispielsweise mit hormonaler, thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) und ß-agonistischer (Stoffe, die auch leistungsfördernde Wirkung haben) Wirkung.
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Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.
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Bestätigte Fälle im Jahr 2007. Stand: 22. Juni 2007
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Transporte in Drittländer
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