Dein Suchergebnis zum Thema: Saarland

Entwicklung und Förderung von Alt- und Totholzbiozönosen | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/entwicklung-und-foerderung-von-alt-und-totholzbiozoenosen

Gegenstand des Projektes ist die Integration von Alt- und Totholzbeständen in die nachhaltige Waldbewirtschaftung als eines der dringlichsten Schlüsselthemen beim Schutz und der nachhaltigen Nutzung des Lebensraumes Rotbuchenwald. Insbesondere Lebensgemeinschaften, die auf solche Lebensräume angewiesen sind, sollen so langfristig gesichert werden.
Bundesland Saarland Laufzeit 01.01.2013 – 31.12.2018 Finanzvolumen 2.039.000

FörTax ‒ Förderung von taxonomischem Wissen | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/foertax-foerderung-von-taxonomischem-wissen

Die Kenntnis der Artenvielfalt ist eine essenzielle Grundlage für den Naturschutz. Bundesweit fehlt es jedoch an Fachleuten in Behörden, Universitäten, Fachgesellschaften und Verbänden, die dieses taxonomische Wissen zur Untersuchung und zum Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen können. Das Projekt FörTax setzt bei seiner Initiative für mehr Artenkenntnis auf die Förderung und Ausbildung von interessierten jugendlichen Schülerinnen und Schülern und Erwachsenen.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Saarland Laufzeit 01.09.2020 – 31.08.2026 Finanzvolumen

Landesrecht | BFN

https://www.bfn.de/landesrecht

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz verbleibt auch den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, etwa hinsichtlich ergänzender Regelungen zu Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege können die Bundesländer grundsätzlich auch abweichende Regelungen treffen. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Artenschutzrecht sowie das Meeresnaturschutzrecht, wodurch den Bundesländern in diesen Bereichen keine eigenen Regelungsspielräume verbleiben. Darüber hinaus sieht das Bundesnaturschutzgesetz an verschiedenen Stellen Öffnungsklauseln für landesrechtliche Regelungen vor. Bei Ausübung dieser Regelungskompetenzen sind auch die Bundesländer an verfassungs-, völker- und europarechtliche Vorgaben gebunden.
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