„Das Innenministerium hätte mit diesem Brief offen umgehen und es den Obleuten des Untersuchungsausschusses zuleiten müssen, auch wenn es nach Ende der offiziellen Aktenübergabe eingegangen ist. Stattdessen versuchte der damals verantwortliche Innenminister und heutige Ministerpräsident Bouffier so viel wie möglich zu verschleiern“, stellen die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, fest.
Kommunikation & Öffentlichkeit Themen & Argumente Termine Suche Inhalt 27.04.2012 Brief des Ritter-Anwalts
https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/brief-des-ritter-anw/?d=druckvorschau
„Das Innenministerium hätte mit diesem Brief offen umgehen und es den Obleuten des Untersuchungsausschusses zuleiten müssen, auch wenn es nach Ende der offiziellen Aktenübergabe eingegangen ist. Stattdessen versuchte der damals verantwortliche Innenminister und heutige Ministerpräsident Bouffier so viel wie möglich zu verschleiern“, stellen die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, fest.
Kommunikation & Öffentlichkeit Themen & Argumente Termine Suche Inhalt 27.04.2012 Brief des Ritter-Anwalts
https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruene-gutachten-ist/?d=druckvorschau
„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Bei der Besetzung der Stelle wurde von der Landesregierung gegen Recht und Gesetz verstoßen, und dem unterlegenen Bewerber wurde der verfassungsmäßige garantierte Rechtsschutz nicht zugestanden. Die Verantwortung für diese rechtswidrige Stellenbesetzung tragen der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier und sein damaliger Staatssekretär, der heutige Innenminister Boris Rhein“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
die verfassungsmäßigen Rechte aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes des unterlegenen Bewerbers Ritter
https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruene-gutachten-ist/
„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Bei der Besetzung der Stelle wurde von der Landesregierung gegen Recht und Gesetz verstoßen, und dem unterlegenen Bewerber wurde der verfassungsmäßige garantierte Rechtsschutz nicht zugestanden. Die Verantwortung für diese rechtswidrige Stellenbesetzung tragen der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier und sein damaliger Staatssekretär, der heutige Innenminister Boris Rhein“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
die verfassungsmäßigen Rechte aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes des unterlegenen Bewerbers Ritter
Nur Seiten von www.gruene-hessen.de anzeigen