„Sporttauglichkeitsbescheinigung“ entfällt – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-ab19c0c9-f0c6-4c44-9477-756059610c8a
Seit dem Jahr 2000 mussten sich Startbuchinhaber regelmäßig (nämlich alle zwei Jahre) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und zusammen mit der Anforderung der Jahresstartmarke ein Sporttauglichkeitsattest einreichen. Nunmehr haben Hauptausschuss (mehrheitlich) und Sportausschuss (einstimmig) beschlossen: Der …
, eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit vorzulegen. von Falko Ritter