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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe mit internationaler Beteiligung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/nachbeurkundung-einer-im-ausland-geschlossenen-ehe-international.php

Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als anerkannter Flüchtling seinen Wohnsitz im Inland hat
werden (in allen Fällen) benötigt: gültige Ausweise bei EU-Bürgern ID-Cards oder Reisepässe