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Mitnahme von Kennzeichen (Kfz) | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Kennzeichen_mitnahme.php

Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, bei einem Wechsel des Zulassungsbezirkes / einer Umschreibung des Fahrzeuges, das bisherige Kennzeichen, auch bei Halterwechsel, zu übernehmen. Durch die Aufhebung der in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelten Pflicht zur Umkennzeichnung eines Fahrzeuges, in einen anderen Zulassungsbezirk, ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.
Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte" gültige Hauptuntersuchung Personalausweis, Reisepass

Eintragung der Führerschein-Schlüsselzahl B96 und B196 | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/eintragung-der-schluesselzahl-b96-und-b196.php

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie zusätzlich die Schlüsselzahl 96 zur Klasse B. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, benötigen Sie zusätzlich die Schlüsselzahl 196.
Dokumente Folgende Unterlagen werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass