Ausfuhrkennzeichen beantragen für eingeführte fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland ohne Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/ausfuhrkennzeichen-beantragen-fuer-eingefuehrte-fabrikneue-fahrzeuge-aus-dem-ausland
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens für fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland, die keinen Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, anfallenden Gebühren und Ansprechpartner
Vorführung des Fahrzeugs Benötigte Unterlagen Gültiger Personalausweis oder Reisepass
