Vater- oder Elternschaft nach Beurkundung der Geburt – Anerkennung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/anerkennung/vaterschaft-nach-geburt.html
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
Anerkennenden: Österreicher*innen: Staatsbürgerschaftsnachweis Nicht-Österreicher*innen: Reisepass