Persönliche Bewilligung für Veranstaltungen im Umherziehen (Schausteller- und Zirkusbetriebe, Wandertheater usw.) oder Unterhaltungsspielapparate – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/persoenliche-bewilligung.html
Für Veranstaltungen im Umherziehen, wie Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe oder Wandertheater, oder für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten müssen Sie einmalig eine persönliche Bewilligung beantragen.
einen veranstaltungsrechtlichen Geschäftsführer): Amtlicher Lichtbildausweis, Reisepass