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Aufenthaltsbewilligung ICT oder Mobile ICT beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-ict.html

Die Aufenthaltsbewilligung ICT oder Mobile ICT benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats und einen Arbeitsvertrag mit einer international tätigen Firma mit Sitz in einem Drittstaat und einer Niederlassung in Österreich haben.
Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung