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Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen – Eintragung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/waehlerevidenz/eintragung-eu-buerger.html

Nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich dafür entscheiden, bei der Europawahl die österreichischen Abgeordneten zu wählen, müssen sich in Österreich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.
schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie des Identitätsnachweises (zum Beispiel Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Forscher beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-forscher.html

Die Niederlassungsbewilligung Forscher erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, bei einer in Österreich zertifizierten Forschungseinrichtung eine Forschungstätigkeit ausüben möchten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus ist höchstens 3 Jahre gültig, wenn der Reisepass so