Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von EWR-Bürgern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-ewr.html

Die Niederlassungsbewilligung für Angehörige erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Seelsorger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-sonderfaelle-seelsorger.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich in der Seelsorge arbeiten möchten, benötigen Sie die Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit für Seelsorger*innen.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Forscher beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-forscher.html

Die Niederlassungsbewilligung Forscher erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, bei einer in Österreich zertifizierten Forschungseinrichtung eine Forschungstätigkeit ausüben möchten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus ist höchstens 3 Jahre gültig, wenn der Reisepass