Aufenthaltsbewilligung für Au-Pair-Kräfte beantragen https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-au-pair.html
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und in Österreich als Au-Pair-Kraft arbeiten wollen, benötigen Sie die Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit.
Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung