Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Österreichern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-oesterreicher.html

Die Niederlassungsbewilligung Angehöriger erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen – Eintragung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/waehlerevidenz/eintragung-eu-buerger.html

Nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich dafür entscheiden, bei der Europawahl die österreichischen Abgeordneten zu wählen, müssen sich in Österreich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.
schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie des Identitätsnachweises (zum Beispiel Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Seelsorger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-sonderfaelle-seelsorger.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich in der Seelsorge arbeiten möchten, benötigen Sie die Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit für Seelsorger*innen.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von EWR-Bürgern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-ewr.html

Die Niederlassungsbewilligung für Angehörige erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Forscher beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-forscher.html

Die Niederlassungsbewilligung Forscher erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, bei einer in Österreich zertifizierten Forschungseinrichtung eine Forschungstätigkeit ausüben möchten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus ist höchstens 3 Jahre gültig, wenn der Reisepass so

Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-sozialdienstleistende.html

Die Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und bei einer überparteilichen und gemeinnützigen Organisation in Österreich tätig sein möchten.
Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung