Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltstitel-familienangehoeriger.html
Den Aufenthaltstitel Familienangehöriger können Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen und minderjährige Kinder von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beantragen. Er bietet freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
¶riger gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass
