Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltstitel-familienangehoeriger.html

Den Aufenthaltstitel Familienangehöriger können Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen und minderjährige Kinder von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beantragen. Er bietet freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Familienangehöriger gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen – Eintragung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/waehlerevidenz/eintragung-eu-buerger.html

Nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich dafür entscheiden, bei der Europawahl die österreichischen Abgeordneten zu wählen, müssen sich in Österreich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.
schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie des Identitätsnachweises (zum Beispiel Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Österreichern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-oesterreicher.html

Die Niederlassungsbewilligung Angehöriger erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Seelsorger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-sonderfaelle-seelsorger.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich in der Seelsorge arbeiten möchten, benötigen Sie die Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit für Seelsorger*innen.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von EWR-Bürgern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-ewr.html

Die Niederlassungsbewilligung für Angehörige erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Österreich gelebt haben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass