Meldebestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wiener Wohnsitze https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/meldedarstellung.html
Jede Person kann eine Meldebestätigung über vergangene Wiener Wohnsitze, für sich oder für eine Person, für man meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen.
Meldeauskunft der MA 62 Erforderliche Unterlagen Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass