Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV (Brexit) beantragen https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltstitel-brexit.html
Unter bestimmten Voraussetzungen können Brit*innen und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten.
Sprache Aktuelles biometrisches Passfoto, das höchstens 6 Monate alt ist Gültiger Reisepass