Auskunfts- und Übermittlungssperren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13801-VLR/auskunfts-und-uebermittlungssperren/
Eine Auskunftssperre können Sie beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.Diese gilt jedoch nur gegenüber Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälten oder ähnlichen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu beantragen. Damit können Sie die Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen verhindern: bei konfessionsverschiedener Ehe an die Religionsgemeinschaft des Ehegatten an Parteien u.ä. im Falle von Wahlen, Volksbegehren etc. an Adressbuchverlage bei Ehejubiläen (nur gemeinschaftlich mit der/dem Ehegatten Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.
Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass