Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Führungszeugnis (einfach oder erweitert) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13999-VLR/fuehrungszeugnis-einfach-oder-erweitert/

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten / mitzubringen: Persönliches Erscheinen Ausweisdokument Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird auf Antrag gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Die Bearbeitungszeit eines Führungszeugnisses kann bei 2-6 Wochen liegen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz digital weiter geleitet. Alternativ kann ein Führungszeugnis aus online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden, sofern ein Personalausweis mit Online-Funktion und eine BundID vorhanden sind.
Zentralregister und das Erziehungsregister Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12223-VLR/eheschliessung-bei-deutscher-staatsangehoerigkeit/

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Hinweise: Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen. Voraussetzungen: Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Personenstandsgesetzes § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass

Anmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13762-VLR/anmeldung/

Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.
Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis und/oder Reisepass

Vaterschaftsanerkennung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12247-VLR/vaterschaftsanerkennung/

Nähere Beratung zu diesem komplizierten Thema erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Jugend- oder Standesamt. Hier kann es sich nur um eine kurze Darstellung handeln, die nicht alle möglichen Fragen beantworten kann. Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist, oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann – der die Vaterschaft anerkannt hat oder – dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben. Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden. Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt. Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden, wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen. Wo können die Urkunden aufgenommen werden? bei jedem Standesamt bei den Jugendämtern bei allen Amtsgerichten bei allen Notaren (kostenpflichtig)
Rechtsgrundlage Bürgerliches Gesetzbuch Erforderliche Unterlagen Personalausweis / Reisepass

Namensrechtliche Erklärung von Vertriebenen und Spätaussiedlern | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12244-VLR/namensrechtliche-erklaerung-von-vertriebenen-und-spaetaussiedlern/

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten, ihre Namen zu ändern. Nachfolgend sind die Möglichkeiten der Namensänderung näher erläutert: enthält der Name einen Bestandteil, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt (z.B. Vatersname), so kann dieser Namensbestandteil abgelegt werden, enthält der Familienname eine Endung, die auf eine weibliche Form des Namens hinweist (z.B. ……owa, ….ovna, ……eevna), so kann die männliche Form des Familiennamens angenommen werden, ist der Familienname fremdländisch, kann eine deutschsprachige Form des Familiennamens gewählt werden, gibt es für fremdländisch klingende Vornamen eine deutschsprachige Form, so kann diese angenommen werden (z.B. Pawel: Änderung in Paul). Gibt es für den Vornamen keine deutschsprachige Form, so können anstelle der bisherigen Vornamen neue Vornamen angenommen werden. Wird ein Familienname geändert, der von Ehegatten als Ehename geführt wird, so kann während einer bestehenden Ehe diese Änderung des Familiennamens nur von beiden Ehegatten beantragt werden. Ist der Antragsteller der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, wird bei der Abgabe der Namenserklärungen ein Dolmetscher oder Übersetzer benötigt. Die übersetzende Person darf nicht mit den Erklärenden verwandt sein. Ein telefonisches oder persönliches Informationsgespräch mit den Mitarbeitern des Standesamtes ist vor dem Besuch unbedingt zu empfehlen!
Eheurkunde (Original mit deutscher Übersetzung), Personalausweis oder Reisepass,