Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Beglaubigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12010-VLR/beglaubigung/

Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich – z. B. bei Grundstücks- oder  Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.  Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt Kopien können gerne bereits mitgebracht werden Das Original ist vorzulegen
beglaubigenden Schriftstückes Bei Unterschriftenbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass

Geburt, Geburtenanmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12232-VLR/geburt-geburtenanmeldung/

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von Diesen die Anzeige vorgenommen. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
wurde, die Erklärungen hierüber (ggflls. die Sorgeerklärungen) ein Personalausweis, Reisepass

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12223-VLR/eheschliessung-bei-deutscher-staatsangehoerigkeit/

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Hinweise: Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen. Voraussetzungen: Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
1310 Bürgerliches Gesetzbuch Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass

Gaststättenerlaubnis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14008-VLR/gaststaettenerlaubnis/

Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte  dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle  anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.
Unterrichtungsnachweis der IHK Unterrichtungsbescheinigung (IfSG) vom  Gesundheitsamt Ausweis oder Reisepass

Auskunfts- und Übermittlungssperren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13801-VLR/auskunfts-und-uebermittlungssperren/

Eine Auskunftssperre können Sie beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.Diese gilt jedoch nur gegenüber Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälten oder ähnlichen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu beantragen. Damit können Sie die Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen verhindern: bei konfessionsverschiedener Ehe an die Religionsgemeinschaft des Ehegatten an Parteien u.ä. im Falle von Wahlen, Volksbegehren etc. an Adressbuchverlage bei Ehejubiläen  (nur gemeinschaftlich mit der/dem Ehegatten Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass