Dein Suchergebnis zum Thema: Reisepass

Abmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12013-VLR/abmeldung/

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie: ins Ausland verziehen, keine neue Wohnung beziehen (ohne festen Wohnsitz) oder Ihre Nebenwohnung in Warendorf aufgeben. Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht) vornehmen (lassen). Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der dortigen Anmeldung automatisiert bei uns abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung bei uns entfällt somit.
Bundesmeldegesetz (BMG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis und (soweit vorhanden) Reisepass

Geburt, Geburtenanmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12232-VLR/geburt-geburtenanmeldung/

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von Diesen die Anzeige vorgenommen. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
wurde, die Erklärungen hierüber (ggflls. die Sorgeerklärungen) ein Personalausweis, Reisepass

Beglaubigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12010-VLR/beglaubigung/

Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich – z. B. bei Grundstücks- oder  Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt Kopien können gerne bereits mitgebracht werden Das Original ist vorzulegen
beglaubigenden Schriftstückes Bei Unterschriftenbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass

Führungszeugnis (einfach oder erweitert) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13999-VLR/fuehrungszeugnis-einfach-oder-erweitert/

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten / mitzubringen: Persönliches Erscheinen Ausweisdokument Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird auf Antrag gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Die Bearbeitungszeit eines Führungszeugnisses kann bei 2-6 Wochen liegen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz digital weiter geleitet. Alternativ kann ein Führungszeugnis aus online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden, sofern ein Personalausweis mit Online-Funktion und eine BundID vorhanden sind.
Zentralregister und das Erziehungsregister Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12223-VLR/eheschliessung-bei-deutscher-staatsangehoerigkeit/

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Hinweise: Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen. Voraussetzungen: Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Personenstandsgesetzes § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass

Anmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13762-VLR/anmeldung/

Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.
Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) Erforderliche Unterlagen Personalausweis und/oder Reisepass