Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab 8. Februar – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/31034/31438.html
In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März. Wer Briefwahl beantragen möchte, tut das am besten unter www.tuebingen.de/wahlen oder per Post, um nicht notwendige Kontakte zu vermeiden. Persönlich beantragen und abholen kann man die Briefwahlunterlagen ab Montag, 8. Februar 2021.
werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass
