Namensführung in der Ehe – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/9581/9590.html
Das deutsche Namensrecht sieht für Ehepaare, die ab dem 1. Mai 2025 heiraten, mehrere Möglichkeiten vor. Ehepaare können:
Ehenamensbestimmung benötigen Sie folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass