Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl kommen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/46450.html
In den kommenden Tagen erhalten alle wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März 2026. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, muss sich mit dem Personalausweis oder Reisepass
