Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Beglaubigung-auslaendischer-oeffentlicher-Urkunden-zur-Verwendung-in-Deutschland/
Übersetzung eventuell Vor- oder Überbeglaubigung des Ausstellerstaates Kopie des Reisepasses