Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Eigenstaendige-Einbuergerung-von-Auslaendern-ohne-Einbuergerungsanspruch/
Von Einbürgerungsbewerbern werden immer benötigt: gültiges Ausweisdokument (Reisepass
