Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Aufenthaltserlaubnis-zum-Zweck-der-Beschaeftigung-bei-oeffentlichem-Interesse-beantragen/
Aufenthaltsgesetz Beschäftigungsverordnung Erforderliche Unterlagen Gültiger Reisepass
